Mietbedingungen

  • Bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung müssen wir Ihnen in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.– verrechnen.
  • Dazu 50% des Mietpreises, bei Rücktritt bis 1 Monat vor Mietbeginn; 100% des Mietpreises, bei Rücktritt bis 2 Wochen vor Mietbeginn.
  • Können Ihre reservierten Betten weiter vermietet werden, entfallen diese Ansätze.
  • In besonderen Fällen (z.B. schwere Erkrankung eines Familienmitgliedes, Todesfall usw.) kann die Rüchtrittsentschädigung auf schriftliches Gesuch hin reduziert oder Erlassen werden.

Besondere Hinweise

  • Beachten Sie bitte die angeschlagene Hausordnung im Ferienhaus.
  • Haustiere dürfen keine mitgebracht werden.
  • Das Schii- und Feriehus wird alkoholfrei geführt!!!
  • Bitte tragen Sie sich unbedingt im Hüttenbuch ein.