Bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung müssen wir Ihnen in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.– verrechnen.
Dazu 50% des Mietpreises, bei Rücktritt bis 1 Monat vor Mietbeginn; 100% des Mietpreises, bei Rücktritt bis 2 Wochen vor Mietbeginn.
Können Ihre reservierten Betten weiter vermietet werden, entfallen diese Ansätze.
In besonderen Fällen (z.B. schwere Erkrankung eines Familienmitgliedes, Todesfall usw.) kann die Rüchtrittsentschädigung auf schriftliches Gesuch hin reduziert
oder Erlassen werden.
Besondere Hinweise
Beachten Sie bitte die angeschlagene Hausordnung im Ferienhaus.
Haustiere dürfen keine mitgebracht werden.
Das Schii- und Feriehus wird alkoholfrei geführt!!!
Bitte tragen Sie sich unbedingt im Hüttenbuch ein.